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   BFH, 02.02.1988 - V S 21/87   

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https://dejure.org/1988,6838
BFH, 02.02.1988 - V S 21/87 (https://dejure.org/1988,6838)
BFH, Entscheidung vom 02.02.1988 - V S 21/87 (https://dejure.org/1988,6838)
BFH, Entscheidung vom 02. Februar 1988 - V S 21/87 (https://dejure.org/1988,6838)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 28.03.1979 - I R 59/78

    Nichtzulassungsbeschwerde - Revision

    Auszug aus BFH, 02.02.1988 - V S 21/87
    Da die Voraussetzungen einer zulassungsfreien Revision nach § 116 FGO nicht gegeben sind, die Revision vom FG nicht zugelassen worden ist und die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision keinen Erfolg hatte, war das Rechtsmittel der Revision weder gegeben noch konnte die Revision (nachträglich) statthaft werden (vgl. BFH-Beschluß vom 28. März 1979 I R 58-59/78, BFHE 128, 135, BStBl II 1979, 650).
  • BFH, 06.08.1970 - IV B 13/69

    Aussetzung der Vollziehung - Verfahren über die Hauptsache - Reihenfolge der

    Auszug aus BFH, 02.02.1988 - V S 21/87
    Durch die Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wird zwar die Rechtskraft des finanzgerichtlichen Urteils gehemmt (§ 115 Abs. 4 FGO), erst mit der Zulassung kann aber die Revision statthaft eingelegt werden; die Zulassung der Revision bedeutet noch nicht deren Einlegung (vgl. § 120 Abs. 1 Satz 1 FGO; s. auch BFH- Beschluß vom 6. August 1970 IV B 13/69, BFHE 100, 17, BStBl II 1970, 786, wonach die Zuständigkeit des FG für eine sachliche Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung noch gegeben ist, solange das Hauptsacheurteil nicht rechtskräftig geworden oder die Revisionsinstanz noch nicht angerufen und damit der BFH noch nicht zum Gericht der Hauptsache geworden ist).
  • BFH, 27.06.1986 - V S 6/86

    Zulässigkeit einer Entscheidung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus BFH, 02.02.1988 - V S 21/87
    Das ist das Gericht, bei dem das Verfahren über die Rechtmäßigkeit desjenigen Verwaltungsakts anhängig ist, um dessen Vollziehungsaussetzung es geht (vgl. BFH-Beschluß vom 27. Juni 1986 V S 6/86, BFH / NV 1987, 778).
  • BVerwG, 27.01.1967 - VII B 62.66

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BFH, 02.02.1988 - V S 21/87
    Das gilt sogar dann, wenn das Hauptsacheverfahren bereits vor dem BFH schwebt (Beschluß vom 5. August 1969 VII B 62/66, BFHE 96, 455, BStBl II 1969, 676).
  • BFH, 05.08.1969 - VII B 72/66

    Privatperson - Nichtsteuerrechtliche Zwecke - Einsicht in Steuerakten -

    Auszug aus BFH, 02.02.1988 - V S 21/87
    Das gilt sogar dann, wenn das Hauptsacheverfahren bereits vor dem BFH schwebt (Beschluß vom 5. August 1969 VII B 62/66, BFHE 96, 455, BStBl II 1969, 676).
  • BFH, 23.02.1989 - V S 3/88

    Gericht der Hauptsache - Nichtzulassungsbeschwerde - Abhilfe

    An der im Beschluß vom 2. Februar 1988 V S 21/87 (BFH/NV 1989, 29) vertretenen Rechtsmeinung hält der Senat nicht fest.
  • BFH, 19.11.1990 - III S 6/90

    Geltendmachung von Krankheitskosten als aussergewöhnliche Belastung - Vorliegen

    Soweit der V. Senat des BFH hierzu eine abweichende Auffassung vertreten haben sollte (vgl. Beschluß vom 2. Februar 1988 V S 21/87, BFH/NV 1989, 29), könnte der erkennende Senat dem nicht folgen.
  • BFH, 09.08.1994 - IV S 8/94

    Anfechtung des auszusetzenden Bescheids als Voraussetzung für die Aussetzung der

    Das ist das Gericht des ersten Rechtszugs (§ 114 Abs. 2 Satz 2 FGO), selbst wenn das Hauptsacheverfahren bereits vor dem BFH schwebt (z. B. BFH-Beschluß vom 2. Februar 1988 V S 21/87, BFH/NV 1989, 29 m. w. N.).
  • BFH, 31.05.1989 - IV S 1/89

    Vorliegen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines bestandskräftigen

    Er verweist dazu auf den Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 2. Februar 1988 V S 21/87 (BFH / NV 1989, 29).
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